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Master of Business Administration

Der Umgekehrte Generationenvertrag dient zur Finanzierung des MBAs als Alternative zum Studienkredit

Die wesentlichen Eckdaten des Umgekehrten Generationenvertrags für das MBA-Programm sind die Folgenden:

Die Studiengebühren in Höhe von derzeit 35.000€ werden durch eine Fördergesellschaft von brain capital übernommen. Das Studium kann somit ohne die Zahlung von Studiengebühren durchgeführt werden. Es fallen auch keine Zinszahlungen an. Neben der Übernahme der Studiengebühren erhalten die Teilnehmer im Programm ein umfangreiches Beratungs- und Coachingangebot.

Dafür verpflichten sich die Geförderten, nach Beendigung des Studiums eine einkommensabhängige Studiengebührenzahlung zu leisten. Diese Zahlung beträgt 10 Jahre jeweils 8-10% des Bruttoeinkommens. Der exakte Einkommensanteil wird vor Vertragsabschluss für jeden Studenten individuell festgelegt.

Sollte das Einkommen unter einen Wert von 30.000€ sinken, so entfällt die Zahlungspflicht in dem betreffenden Jahr. Dies ist z.B. in der Elternzeit oder bei Gründung eines Unternehmens der Fall. Allerdings verlängert sich die Zahlungspflicht dann um jeweils ein Jahr. Nach 20 Jahren entfällt die Zahlungspflicht ganz.

Sowohl für die jahrliche Zahlung wie für die Gesamtzahlung sind Höchstgrenzen festgelegt (max. das inflationierte Doppelte der übernommenen Studiengebühren).
Darüber hinaus reduziert sich die Zahlung, wenn bestimmte universitäre Leistungen erzielt wurden. Bei einem Studienabbruch wandelt sich die bereits erhaltene Förderung in eine in mehreren Raten rückzahlbare feste Summe um.

Auch eine anteilige Finanzierung der Studiengebühren ist durch den Umgekehrten Generationenvertrag möglich.