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Master of Science

Die wesentlichen Eckdaten des Umgekehrten Generationenvertrags für das Master of Science-Programm sind die Folgenden:

Der Umgekehrte Generationenvertrag dient zur Studienfinanzierung als Alternative zum Studienkredit

Die Studiengebühren in Höhe von derzeit 19.800€ werden durch eine Fördergesellschaft von brain capital übernommen. Das Studium kann somit ohne die Zahlung von Studiengebühren durchgeführt werden. Es fallen auch keine Zinszahlungen an. Neben der Übernahme der Studiengebühren erhalten die Teilnehmer im Programm ein umfangreiches Beratungs- und Coachingangebot.

Dafür verpflichten sich die Geförderten, nach Beendigung des Studiums eine einkommensabhängige Studiengebührenzahlung zu leisten. Diese Zahlung beträgt 10 Jahre jeweils 4,0 % des Bruttoeinkommens.

Sollte das Einkommen unter einen Wert von 30.000€ sinken, so entfällt die Zahlungspflicht in dem betreffenden Jahr. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein weiterführender akademischer Abschluss angestrebt wird (MBA, Promotion), in der Elternzeit oder bei Gründung eines Unternehmens. Allerdings verlängert sich die Zahlungspflicht dann um jeweils ein Jahr. Nach 20 Jahren entfällt die Zahlungspflicht ganz.

Sowohl für die jährliche Zahlung wie für die Gesamtzahlung sind Höchstgrenzen festgelegt (max. das inflationierte Doppelte der übernommenen Studiengebühren).
Darüber hinaus reduziert sich die Zahlung, wenn bestimmte universitäre Leistungen erzielt wurden. Bei einem Studienabbruch wandelt sich die bereits erhaltene Förderung in eine in mehreren Raten rückzahlbare feste Summe um.

Auch eine anteilige Finanzierung der Studiengebühren ist durch den Umgekehrten Generationenvertrag möglich.