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FAQ

1. Wann ist es sinnvoll, sich für eine Teilnahme am Umgekehrten Generationenvertrag bewerben?

Konkrete Details zur Teilnahme am Umgekehrten Generationenvertrag lassen sich am besten nach bestandener Aufnahmeprüfung an der WHU klären. Es gibt keine Fristen oder begrenzte Kontingente.
Gesprächstermine können jederzeit vereinbart werden. Es reicht auch aus, die Gespräche erst unmittelbar vor/nach Beginn des Studiums in Vallender zu führen. Auch eventuelle Studiengebührenrechnungen der WHU müssen bis zum Abschluss der Gespräche nicht beglichen werden.

2. Reicht auch ein telefonisches Gespräch?

Nein, das Gespräch sollte persönlich in Vallendar stattfinden. Nach Absprache sind auch Gespräche an anderen Orten möglich.

3. Wo erfahre ich mehr zum Modell, wenn ich weitere Fragen habe?

Die Mitarbeiter in den Programm-Büros der WHU beantworten Fragen zum Modell jederzeit gerne. Auch das Team von brain capital steht für die Beantwortung von Fragen gerne zur Verfügung.

4. Warum ist das Modell auf Studenten aus der EURO-Zone beschränkt?

Diese Einschränkung ist leider zur Zeit aus rechtlichen Gründen noch notwendig. Wir arbeiten aber an einer Lösung für ALLE Studenten der WHU, können jedoch zum Zeithorizont noch keine genaue Einschätzung vornehmen. Für den Studienstart in 2010 ist noch mit keiner Änderung zu rechnen.

5. Muss ich zu einer Teilnahme am Umgekehrten Generationenvertrag „Bedürftigkeit“ nachweisen?

Nein, die Teilnahme steht völlig unabhängig vom persönlichen Hintergrund offen. Studenten, die sich entscheiden, trotz evtl. vorhandener familiärer Mittel selbst zu finanzieren, werden für diese Entscheidung ebenfalls durch das Konzept unterstützt.

6. Kann ich später im Berufsleben den Vertrag auch vorzeitig beenden?

Ja, das ist möglich. Die Fördergesellschaft hat auch ein großes Interesse an möglichst frühen Zahlungen durch die Geförderten. Wir haben solche Vereinbarungen auch bereits getroffen.

7. Welche Verpflichtungen habe ich später im Berufsleben?

Geförderte sind verpflichtet, stets ihre aktuellen Kontaktdaten an brain capital zu übermitteln, jährlich einen Einkommensnachweis vorzulegen und die fälligen Studiengebührenzahlungen zu leisten. Weitere Verpflichtungen, Beschränkungen, notwendige Nachweise o.ä. existieren nicht.

8. Gibt es auch die Möglichkeit meine Lebenshaltungskosten über den Umgekehrten Generationenvertrag zu finanzieren?

Die Förderung durch den Umgekehrten Generationenvertrag ist auf die Studiengebühren beschränkt. Allgemeine Lebenshaltungskosten fallen an jeder Hochschule an und sind somit kein spezifisches Problem an privaten Hochschulen wie der WHU. Zur Finanzierung dieser Kosten stehen unterschiedliche Stiftungen oder sonstige Fördermodelle zur Verfügung. Details können die Programmsbüros im Einzelfall gerne bereitstellen.

9. Kann auch der Management Abroad Kurs im Rahmen des BSc-Studiums mitfinanziert werden?

Da der Management Abroad Course direkter Bestandteil des Studiums ist, können die hierfür anfallenden zusätzlichen Kosten ebenfalls in den Fördervertrag aufgenommen werden. Die später fälligen Zahlungen erhöhen sich dann leicht.